Förderrichtlinien

Grundsätzliche Regelungen
Die Anton & Petra Ehrmann-Stiftung unterstützt Projekte in den Bereichen Wissenschaft & Forschung, Förderung von begabten Studenten/-innen insbesondere der Fachrichtung Molkereiwirtschaft, Umweltschutz, Mildtätige Zwecke, kulturelle Zwecke sowie Sport mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendförderung.
Der Schwerpunkt der Förderungen liegt in Baden-Württemberg und Bayern.
Förderempfänger müssen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder juristische Personen des privaten Rechts sein, die die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nachweisen können (gültiger Freistellungsbescheid durch das Finanzamt).
In der Regel nicht gefördert werden:
Baukosten, reine Personalkosten sowie Privatpersonen
Eine Förderung durch die Anton & Petra Ehrmann-Stiftung ist eine freiwillige Leistung.
Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf Zuwendung noch ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen.
Unsere Satzung finden Sie hier