Förder­richtlinien

Grundsätzliche Regelungen

Die Anton & Petra Ehrmann-Stiftung unterstützt Projekte in den Bereichen Wissen­schaft & Forschung, Förderung von begabten Studenten/-innen insbesondere der Fachrichtung Molkerei­wirtschaft, Umweltschutz, Mildtätige Zwecke, kulturelle Zwecke sowie Sport mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend­förderung.
Der Schwerpunkt der Förderungen liegt in Baden-Württemberg und Bayern.

Förder­empfänger müssen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder juristische Personen des privaten Rechts sein, die die Anerkennung der Gemein­nützigkeit nachweisen können (gültiger Freistellungs­bescheid durch das Finanzamt).

In der Regel nicht gefördert werden:

Baukosten, reine Personalkosten sowie Privatpersonen

Eine Förderung durch die Anton & Petra Ehrmann-Stiftung ist eine freiwillige Leistung.
Es besteht weder ein Rechts­anspruch auf Zuwendung noch ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen.

Unsere Satzung finden Sie hier